Achenbach: doch keine vorzeitige Haftentlassung

20. Dezember 2017 · Galerien & Auktionshäuser

Wegen seines sozialen Engagements für Flüchtlinge während des offenen Vollzugs gewährte das Landgericht Kleve Helge Achenbach ab Dezember 2017 Haftverschonung auf Bewährung für die restliche Haftzeit. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob den Beschluss jedoch wieder auf: Die Voraussetzungen für eine Haftentlassung auf Bewährung nach Verbüßung von weniger als zwei Dritteln der festgesetzten Strafe seien nicht erfüllt. Der Kunstberater Achenbach kam 2014 in Untersuchungshaft und wurde 2015 wegen Betrugs zu sechs Jahren Haft verurteilt.


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