Arbeitsstipendien der Stiftung Kunstfonds
Arbeitsstipendien zur Förderung künstlerischer Entwicklung können bei der Stiftung Kunstfonds bis zum 31. Oktober 2020 beantragt werden. Antragsberechtigt sind im Bereich der bildenden Kunst Tätige mit dauerhaftem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Mitglieder der VG Bildkunst BG I. Die Förderung von Studentinnen und Studenten ist ausgeschlossen. Das Förderstipendium umfasst 18.550 Euro pro Jahr, für Projekte können Zuschüsse für Sach- und Reisekosten (ohne Eigenhonorar und private Lebenshaltungskosten) bis maximal 25.000 Euro bewilligt werden. Antragsformulare und Infos unter https://www.kunstfonds.de