Berlin: Rechtsstreit um Fassadenbemalung

19. Juni 2020 · Kulturpolitik

Ist das Kunst oder Werbung? Um den Schriftzug „HappyGoLuckyHearts“ des Berliner „Happy Go Lucky Hotel & Hostels“ am Stuttgarter Platz in Berlin streitet sich seit 2016 der Hauseigentürmer Alexander Skora mit dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf. Der Name „steht für Unbeschwertheit und Sorglosigkeit“, doch unbeschwert fühlen sich in den Zeiten der Corona-Pandemie die beiden Hotelbetreiber Dirk und Nicole Jochheim keineswegs. Vor allem in der derzeit wirtschaftlich unsicheren Situation kommt ihnen und ihrem Vermieter ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin höchst ungelegen, das dem Bezirksamt Recht gibt: die Fassade muss übermalt werden. Der irische Künstler Dom Browne hatte sechs Monate lang an seinem Werk gearbeitet, doch das Bezirksamt sah darin einen ungenehmigten Werbeschriftzug und drängt auf dessen Entfernung. Immerhin versuchte Verwaltungsrichter Dr. Hörauf den Kontrahenten eine goldene Brücke zu bauen und schlug vor, dass Skora die Klage zurück nimmt und das Bezirksamt im Gegenzug ein Jahr lang darauf verzichtet, Skora und die Jochheims zur Übermalung zu zwingen. Bis dahin solle dann „gemeinsam darüber beraten werden, wie eine Pflege des Kunstwerks aussehen könnte und wer die Kosten dafür trägt”, erklärt der Hauseigentümer Skora. Weil jedoch das Amt schon signalisiert habe, „dass es nicht an einer einvernehmlichen Einigung interessiert ist und die Zeit einfach ablaufen lassen würde, wird ein Urteil ergehen, gegen das wir definitiv Berufung einlegen“, hat Alexander Skora angekündigt.


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