Berlin tauscht Kulturinstitute gegen Grundstück

7. Juni 2019 · Kulturpolitik

1850-54 entstand am Berliner Mehringdamm das Kasernengelände „Dragoner Areal“; heute haben sich dort kleine Gewerbebetriebe angesiedelt. Es wurde bislang von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet und 2015 an die in Wien ansässige Dragonerhöfe GmbH verkauft. Auch das Land Berlin hätte das Areal gerne vom Bund übernommen, konnte aber bei dem von der Dragonerhöfe GmbH geboteten Preis in Höhe von 36,8 Mill. Euro nicht mithalten. Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) setzte jedoch durch, dass der Bundesrat den Verkauf an den Investor stoppte. Der Erwerber wehrte sich zwar juristisch gegen die Rückabwicklung, dies jedoch ohne Erfolg. Die landeseigene Immobiliengesellschaft BIM würde dort gerne Wohnungen errichten; der Baubeginn könnte jedoch erst frühestens 2021 erfolgen, zumal Bund und Land bis weit ins Jahr 2019 immer noch zähe Verhandlungen darüber führten, zu welchen Konditionen das Land Berlin das knapp 50 ha große Gelände übernimmt. Mindestens der „Verkehrswert“ in Höhe der ursprünglich ausgehandelten 36,8 Mill. Euro müsste es nämlich schon sein, damit der ausgebootete Wiener Investor nicht dagegen klagen kann, der Bund ließe dem Land unerlaubte Subventionen zukommen. Das finanziell klamme Land Berlin will dem Bund in einem Grundstückstausch sieben Kultureinrichtungen überlassen – darunter den Martin Gropiusbau, das Jüdische Museum, die Akademie der Künste und das Haus der Kulturen der Welt. Allerdings wurde die Übertragung dieser Kulturorte an den Bund schon im Hauptstadtfinanzierungsvertrag 2017 festgeschrieben. Der Gesamtwert der sieben Kulturinstitute wird auf knapp 180 Mill. Euro taxiert – erheblich mehr als der Verkehrswert der Dragonerimmobilie, aber das Land Berlin muss sich dann künftig nicht mehr um die Betriebs- und Folgekosten seiner bisherigen Kulturliegenschaften kümmern. Schon jetzt bezuschusst der Bund die Berliner Kultur mit 25 Mill. Euro jährlich, allein die Berliner Philharmoniker werden mit 7 Mill. Euro aus der Bundesschatuelle alimentiert. Für den Museumsbesucher ändert sich durch den Grundstücksdeal praktisch nichts – ihm ist es egal, ob er in Berlin ein Bundes- oder ein Landesmuseum besucht.


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