Bundesverfassungsgericht stoppt Preußen-Klage gegen Linke

9. Februar 2021 · Kulturpolitik

Das Haus Hohenzollern hatte gegen die brandenburgische Partei Die Linke geklagt, um ihr Formulierungen im Formular für die Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern“ zu untersagen. Das Landgericht Berlin erließ auch eine entsprechende einstweilige Anordnung, die jedoch von Bundesverfassungsgericht wieder aufgehoben wurde, wegen eines Verfahrensfehlers. In der Sache urteilte das Bundesverfassungsgericht nicht. Die Linke hatte 23.000 Unterschriften gesammelt, um sie der brandenburgischen Landtagspräsidenten Ulrike Liedtke (SPD) zu übergeben. Jasper Prigge, Anwalt der Linkspartei, hatte in seiner Verfassungsbeschwerde moniert, dass das Landgericht Berlin dem Antrag der Hohenzollern stattgab, ohne die Gegenseite als Beschwerdeführerin anzuhören. Damit sah das Bundesverfassungsgericht das „Recht auf prozessuale Waffengleichheit“ verletzt. Georg Friedrich Prinz von Preußen macht gegenüber Berlin und Brandenburg Entschädigungs- und Rückgabeansprüche geltend. Im Kern geht es um Kulturgüter in den Schlossmuseen der Hauptstadtregion. Die umstrittene Formulierung in der Kampagne der Volksinitiative bezieht sich auf ein Wohnrecht des Prinzen im Potsdamer Schloss Cecilienhof, doch bereits „in der zweiten Jahreshälfte 2019 war das Haus Hohenzollern von der Wohnrecht-Forderung abgerückt“, schreibt der Berliner „Tagesspiegel“. Schloss Cecilienhof ließ Kaiser Wilhelm II. 1913-1917 für seinen Sohn Kronprinz Wilhelm und dessen Gemahlin Cecilie aus dem Haus Mecklenburg-Schwerin bauen. Hier fand 1945 die Potsdamer Konferenz statt, auf der sich die Alliierten Siegermächte auf eine Nachkriegsordnung verständigten.


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