Flechtheim-Erben verklagen Bayern

9. Dezember 2016 · Galerien & Auktionshäuser

Erben des jüdischen Galeristen Alfred Flechtheim (1878-1935) haben vor einem New Yorker Gericht den Freistaat Bayern verklagt. Flechtheim wurde schon vor 1933 von den Nazis angefeindet und musste unmittelbar nach der Machtübernahme Hitlers im Frühjahr 1933 Deutschland verlassen; er ließ sich als Kunsthändler in London nieder. Seine private Kunstsammlung musste er zurücklassen: „Das komplette Vermögen Flechtheims und die Bilder wurden in die ganze Welt verstreut, teilweise versteckt und unter der Hand für kleines Geld verkauft. Viele der Werke landeten in Privatsammlungen und auch in deutschen Museen, wo sie teilweise heute noch hängen“, fasste die Deutsche Welle zusammen. Flechtheims Großneffe Michael Hulton (70) und seine Stiefmutter Penny Hulton (89) haben nun nach jahrelangen erfolglosen Verhandlungen über die Rückgabe von Raubkunst in den USA den Rechtsweg eingeschlagen. Sie erheben Anspruch auf acht Werke der Klassischen Moderne, darunter sechs Gemälde von Max Beckmann. Der Freitstaat Bayern will die Ansprüche prüfen, hat aber in der Vergangenheit stets darauf bestanden, es gäbe „keine Hinweise, dass dem Galeristen die Bilder von den Nazis weggenommen oder abgepresst wurden“, und die Geschäftsbeziehung zu Max Beckmann habe bereits 1931 geendet. Allerdings handelte Flechtheim danach noch weiter mit Beckmann-Werken – eine Gouache des Künstlers verkaufte er z.B. erst 1934 an Hildebrand Gurlitt. Die Vollstreckbarkeit ausländischer Gerichtstitel ist in Deutschland durch die Paragrafen 328 und 722-724 der Zivilprozessordnung ZPO geregelt.


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