Gesetz gegen illegalen Kunsthandel geplant

5. Juli 2015 · Kulturpolitik

In Deutschland stochern des nachts „Sondengänger“ mit Metalldetektoren in Äckern herum, in der Hoffnung dort wertvolle Schätze zu finden. Wo einst die Römer siedelten, buddeln nicht nur Hobbyarchäologen gerne in Baugruben nach Öllämpchen und antiken Münzen herum, sondern sehr häufig auch kriminelle Raubgräber. In Mexiko wurde seit der Eroberung durch die spanischen Conquistadores nicht nur das Gold und Silber der Azteken fortgeschleppt, sondern auch Kulturgut, das sich heute anderswo in den großen Museen der Welt befindet. Unzählige Relikte der Vergangenheit sind aber auch heute dort noch unter der Erde verborgen: offiziell haben die mexikanischen Behörden rund 48.700 archäologische Stätten erfasst – das ist auch ein Tummelfeld für Plünderer. Im arabischen Raum finanzieren Dschihadisten ihre terroristischen Aktivitäten mit dem Verkauf illegal ausgegrabener Objekte. Allein in Syrien gibt es rund 10.000 Grabungsstätten, bei denen die Raubgräber sogar mit Bulldozern anrückten, wie Maamoun Abdulkarim, Chef der syrischen Antikenverwaltung, beobachtet hat. Dschihadisten haben im Nahen Osten auch Museen geplündert – aus religiös-ideologischen Gründen zerstören sie Statuen, aber man kann vernuten, dass sie mit dem illegalen Verkauf ihrer Beute auch ihre para-militärischen Operationen finanzieren. Die Plünderer scheren sich nicht um das Gesetz aus dem Jahr 1963, das den Verkauf syrischer Antiquitäten verbietet. Nach einer Kriminalstatistik der UNESCO ist nach Drogen- und Waffenhandel der Handel mit illegalen Kulturgütern der drittgrößte Bereich der Schattenwirtschaft. Unzureichend war bisher die Gesetzeslage in Deutschland, um den Handel mit illegalen Kulturgütern einzudämmen. Experten monieren, dass bisher Gesetzeslücken Deutschland sogar zu einem attraktiven Umschlagplatz für den Handel mit Objekten fragwürdiger Provenienz gemacht haben. Angesichts zunehmender Plünderungen archäologischer Stätten in Kriegs- und Krisengebieten will die Bundesregierung nun handeln und die Gesetze verschärfen: falls der Deutsche Bundestag es schafft, spätestens im Herbst 2015 ein Gesetz zu verabschieden, das schärfere Kontrollen für die Einfuhr von Antiken vorsieht, könnte dieses schon 2016 in Kraft treten“ „Klare Angaben zur Herkunft und Provenienz eines Objektes beim An- und Verkauf“ sollen künftig verbindlich festgeschrieben werden, erklärte dazu Kulturstaatsministerin Monika Grütters.    


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