Gurlitt-Testament ist gültig

17. Dezember 2016 · Galerien & Auktionshäuser

Das Oberlandesgericht München entschied, dass das Testament des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt gültig ist. Eine Revision ist nicht zugelassen. Eine Cousine des 2014 verstorbenen Sammlers hatte dessen Testierfähigkeit angezweifelt, doch dem folgte das Gericht nicht. Mit dem Urteil ist das Erbscheinverfahren nun abgeschlossen; die Werke können nun wie im Testament vorgesehen an das Kunstmuseum Bern gehen. Insgesamt hatte die Staatsanwalt 2012 im Zuge einer Zollfahndung 1.280 Kunstwerke aus Gurlitts Münchener Wohnung beschlagnahmt. Bei 91 Werken besteht nach Ansicht von Experten allerdings Raubkunst-Verdacht. Gurlitts Vater hatte in der Nazi-Zeit als Kunsthändler gearbeitet und in jenen Jahren den Grundstock zu der Sammlung angelegt.


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