Rechtsstreit um Kneipennamen

4. September 2017 · Kulturpolitik

Yoko Ono erzwang über eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei die Umbenennung der Hamburger Szene-Kneipe „Yoko Mono Bar“, da der verballhornte Name der Gaststätte jenem der Künstlerin zu ähnlich sei. Per einstweiliger Verfügung wurde dem Wirt 250.000 Euro Geldstrafe angedroht. Der Schriftzug „Yoko“ ist nun überklebt; der Anwalt des Wirts kündigte allerdings an, gegen die Verfügung Widerspruch einlegen zu wollen. Der Barbetreiber hat derzeit aber auch noch andere Sorgen: nach jahrelangem Streit hat der Vermieter ihm nämlich den Mietvertrag gekündigt.


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