Kultur-Lockdown geht weiter

26. November 2020 · Kulturpolitik

Die Beschlüsse der deutschen Politiker, den jetzigen Lockdown mindestens bis zum 20. Dezember 2020 zu verlängern, bedeuten auch für Museen, Theater, Opernhäuser, Konzerthallen und Kinos eine entsprechende Verlängerung der Schließungsphase. Kommerzielle Galerien gelten hingegen weiterhin als Unternehmen des Einzelhandels und dürfen weiter Besucher empfangen, aber nur eine Person pro zehn Quadratmeter bei einer Ladenfläche bis 800 qm. Wie es über die Tage an Weihnachten und zum Jahreswechsel weiter geht, hängt von dem dann aktuellen Corona-Inzidenzwert ab. Falls bei sinkender Tendenz mit weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner eine vorsichtige Öffnung von Kultureinrichtungen zulässig wäre, geschähe dies allerdings nur mit Auflagen für Abstandsregelungen, Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgung, also mit Hygieneauflagen, wie sie die Museen und Kunsthallen schon während der Sommermonate praktizierten. In Österreich informiert das Bundesministerium Kunst, Kultur öffentlicher Dienst und Sport: „Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt, dies schließt Kunst und Kultur sowie Sport ein. Der Handel wird weitgehend geschlossen, allerdings bleiben Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Drogeriemärkte, Banken und die Post weiterhin geöffnet.“ (https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona.html) Der ursprünglich für den 11. Februar 2021 geplante traditionelle Wiener Opernball bleibt auf jeden Fall abgesagt – ähnlich wie im Rheinland sämtliche öffentliche Brauchtumsveranstaltungen in der Karnevalszeit. Auch die Schweiz hat ein „Verbot von sportlicher und kultureller Betätigung von mehr als 15 Personen“ veranlasst. Für eine mögliche Schließung von Museen gelten dort in den einzelnen Kantonen unterschiedliche Regeln. In Frankreich wird die allgemeine Ausgangssperre ab dem 15. Dezember 2020 auf die Zeit von 21 bis 7 Uhr begrenzt, und ab diesem Tag dürfen dann auch Museen, Kinos und Theater wieder öffnen. Für die Weihnachtstage wird den Franzosen völlige Bewegungsfreiheit garantiert.

Dazu in Band 269 erschienen:


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