Christie's New York zu Geldstrafe verurteilt

14. April 2020 · Galerien & Auktionshäuser

Der DA-District Attorney (Staatsanwalt) von Manhattan hat über das Auktionshaus „Christie’s“ eine Geldstrafe von 16,7 Millionen US-Dollar verhängt. Das Ermittlungsbüro wirft dem Auktionshaus vor, zwischen 2013 und 2017 Umsatzsteuern auf internationale Verkäufe an New Yorker Kunden nicht ordnungsgemäß erhoben zu haben. „Christie’s“ akzeptierte einen Vergleich und zahlt nun pauschal 10 Mill. Dollar und zusätzlich 6,7 Mill. Dollar an Strafe, Steuernachzahlung und Zinsen. Der Streitwert lag bei 189 Mill. Dollar an steuerpflichtigen Verkäufen. In New York wird generell Umsatzsteuer erhoben, wenn „bestimmte Einkäufe in New York getätigt oder nach New York geliefert werden“. Dies gilt auch für Privatverkäufe im Kunsthandel. Es heißt, das Rechtsteam von Christie’s habe seinen Fehler erst 2015 erkannt, „als es sich“ in einer anderen Sache „gesondert beraten ließ“. Der Staatsanwalt (DA) wirft den Steuerberatern des Auktionshauses vor, daraufhin versucht zu haben, „ihre Spuren zu verwischen: Der Steuermanager des Auktionshauses stellte Christie’s Privatverkäufe… falsch dar, um keinen Verdacht… zu erregen… Der Steuermanager und sein Vorgesetzter arbeiten ab 2017, als die Untersuchung der DA begann, nicht mehr im Unternehmen“, berichtet „Artnet News“. http://www.christies.com

Dazu in Band 195 erschienen:


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