Trinkhallen und Steigerlied sind Kulturerbe

23. April 2020 · Kulturpolitik

In Wien nennt man die Kioske „Trafik“ – da hier hauptsächlich Tabakwaren verkauft werden, sind sie vom Rauchverbot ausgenommen. Im Rheinland heißen sie „Büdchen“ und im Ruhrgebiet – so auch ihr offizieller Name – „Trinkhallen“. In Nordrhein-Westfalen bestätigte jetzt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen die Aufnahme der Ruhrpott-Trinkhallen in das Landesinventar des „immateriellen Kulturerbes“. Sie „nehmen als typische Treffpunkte eine wichtige Funktion für die Nachbarschaft ein und stellen Orte der Integration und des Austausches dar“. Auch das „Steigerlied“ mit dem Text „Glück auf, Glück auf, der Steiger kommt…“ habe für das Revier eine „identitätsstiftende Funktion“ und wurde daher ebenfalls in die Kulturerbe-Liste eingetragen. Isabel Pfeiffer-Poensgen: „In diesem Jahr kommen mit dem Steigerlied und der Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet zwei lebendige Traditionen dazu, die für Solidarität und sozialen Zusammenhalt und damit für eine ganz besondere Facette der kulturellen Ausdrucksformen in Nordrhein-Westfalen stehen.“ Das Landesinventar umfasst nun insgesamt zwölf Einträge, „darunter die Anlage und Pflege von Flechthecken, die Bolzplatzkultur, die Martinstradition, der Rheinische Karneval sowie das Schützenwesen.“


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