Zentrum für Politische Schönheit: "Putin bestrafen"

20. Dezember 2022 · Aktionen & Projekte

Die Berliner Initiative „Zentrum für politische Schönheit“ ZPS behauptet, der Internationale Strafgerichtshof ICC in Den Haag rufe jetzt „dazu auf, über die Frage nach der angemessenen Strafe für die russischen Kriegsverbrechen abzustimmen“. In der Pressemitteilung des ZPS heißt es: „Ziel ist es, Putins Gerichtsprozess vorzubereiten… Bei der Kampagne «Decide Putins fate» können Menschen weltweit erstmals in Form einer Abstimmung das Strafmaß festlegen, das die Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag über den Kriegsverbrecher Vladimir Putin verhängen werden. Der Internationale Strafgerichtshof will angesichts des russischen Angriffskriegs erstmals ergebnisoffen explorieren, welche Höchststrafe ein Diktator beim Bruch sämtlicher Konventionen und Statuten des internationalen Rechts vor dem Weltgerichtshof zu erwarten hat.“ Für die Abstimmung ist eine Website punish-putin.com angelegt. Außerdem können „Whistleblowerinnen und Whistleblower den Aufenthaltsort Putins direkt und sicher an den ICC übermitteln… Für Hinweise, die zur Ergreifung Vladimir Putins führen, wurden 10 x 1.000.000 Rubel aus Mitteln des deutschen Bundeskriminalamts (BKA) ausgelobt. Die Weltbevölkerung ist dazu aufgerufen, vergangene oder zukünftige Aufenthaltsorte des lichtscheuen Diktators jetzt mitzuteilen.“ Fakt ist allerdings: Das Bundeskriminalamt lobt normalerweise keine Kopfgelder für ausländische Staatsoberhäupter aus. Dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gehören 123 Staaten an, Russland und die Ukraine allerdings nicht. Freilich darf der ICC über eine sogenannte “ad hoc”-Anerkennung seiner Gerichtsbarkeit wegen völkerstrafrechtlicher Verbrechen auch in der Ukraine ermitteln. Dem Chefankläger sind dabei jedoch enge Grenzen gesetzt: die „tagesschau“ ließ den Völkerstrafrechtler Christoph Safferling von der Universität Erlangen-Nürnberg zu Wort kommen. Nach dessen Einschätzung seien „nur Ermittlungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord möglich“, nicht hingegen hingegen eine Strafverfolgung wegen des „Verbrechens der Aggression“. Denn darauf kann sich eine ad-hoc-Erklärung nach den Regeln des Römischen Statuts nicht erstrecken.“ Unstrittig ist dennoch durchaus, dass von russischer Seite aus das „Verbrechen der Aggression erfüllt“ sei. https://politicalbeauty.de/

Dazu in Band 286 erschienen:


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