Kunsthaus Zürich verklagt Sprayer Naegeli

11. Juni 2020 · default

Während der Ausgehbeschränkung aufgrund der Covid19-Pandemie tauchten im Zürcher Stadtraum merkwürdige Strichmännchen auf. Diese Graffiti-Sprayereien sind deutlich an das historische Totentanz-Motiv angelehnt. Seit dem 14. Jahrhundert bekannt, versinnbildlicht es den Triumph des Tod über das Leben bzw. die Gleichheit aller vor dem Tod. Schnell wurde der seit den 1970er Jahren berühmte, heute 80jährige Sprayer Harald Naegeli als Urheber der Spraybilder gemutmaßt – was jetzt offenbar bewiesen werden kann. Allerding zum massiven Nachteil des Schöpfers. Denn eines dieser bemerkenswerten Bilder zierte auch das Kunsthaus Zürich. Laut Aussage des Pressesprechers befinden sich in der Sammlung des Museums 29 Naegeli-Werke, „erworben seit den 1970er Jahren und einige vom Künstler geschenkt“. Über das neueste Werk entschied Direktor Christoph Becker allerdings erschreckend konservativ und kurzsichtig: Das auf der Wand hinter Rodins „Höllentor” angebrachte Graffiti musste entfernt werden. Und nicht genug damit: Aufgrund deutlicher Videoaufnahmen wird Naegeli jetzt von der Stiftung Zürcher Kunsthaus wegen Sachbeschädigung verklagt. Während Banksys Spraybilder vorsichtig abgeschlagen und zu Höchstpreisen versteigert werden, scheint der Zürcher Museumsdirektor sich einzig um die Sauberkeit seines Hauses zu sorgen. Dazu merkt der Pressesprecher noch an: „Keineswegs verkennen wir sein künstlerisches Talent. Aber wir können auch nicht jedes ´Geschenk´ annehmen.“ Das ist reiner Zynismus: dieses Delikt kann mit Gefängnisstrafe bestraft werden. Während Naegeli gerade großzügige Vermieter, die sich ihren Mietern gegenüber kulant zeigten, mit einem Bild beschenkte, pocht das Kunsthaus Zürich auf Kosten eines Künstlers auf weiße Wände. In unserer momentanen Situation, wo Autoritäten und längst überkommene Verhaltensweisen auf allen Gebieten überprüft werden, muss sich gerade ein Museumsdirektor die Frage gefallen lassen: Ist eine solche reaktionäre Reaktion eines heutigen Museums würdig? (SBV)

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